

Sanitätsdienst: wirksame Hilfe im Notfall
Unser BAG-RHV Medical Team ist nicht nur bei Unglücksfällen zur Stelle, sondern sind auch auf Veranstaltungen wie Konzerten, Sportfesten und Großevents im Einsatz. Dort sorgen unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für die schnelle Versorgung von kleinen oder größeren Verletzungen und Erkrankungen.
Überall da, wo viele Menschen zusammenkommen, erhöht sich naturgemäß das Notfallrisiko. Veranstaltungen ab einer gewissen Dimension bzw. mit einer bestimmten Charakteristik erfordern deshalb einen qualifizierten Sanitätsdienst. Neben der freiwilligen Absicherung umsichtiger Veranstalter ergibt sich die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes nicht zuletzt aus gesetzlichen Vorschriften und zum Beispiel den Auflagen von Sportverbänden für die Durchführung von Wettkämpfen.
Was macht der Sanitätsdienst?
Zu den Aufgaben des Sanitätsdienstes gehören die Planung und Vorbereitung von Einsätzen vom Stadtfest bis zum mehrtägigen Großeinsatz. Während einer Veranstaltung sind die ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter für die Behandlung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten verantwortlich.
Daneben kann der Sanitätsdienst den öffentlichen Rettungsdienst oder den Katastrophenschutz durch zusätzliche Kräfte im Fall von größeren Unglücken oder Katastrophen unterstützen.
Wann braucht man einen Sanitätsdienst?
Dies ist stark vom jeweiligen Einzelfall und der geplanten Veranstaltung abhängig und kann nicht generell beantwortet werden.
Der Sanitätsdienst auf Veranstaltungen ist eine privatwirtschaftliche Beauftragung des Veranstalters. Dieser beauftragt einen Dienstleister mit der Durchführung des Sanitätsdienstes.
Der Grundsatz dieser Beauftragung beruht in der Regel auf den Pflichten des Betreibers einer Versammlungsstätte bzw. der Veranstaltung. Diese ist rechtlich in jedem Bundesland etwas anders geregelt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Veranstaltung kann die Ordnungsbehörde dem Veranstalter eine Auflage erteilen, einen Sanitätsdienst zu beauftragten.
In der Regel geschieht dies häufig ab einer Besucherzahl von 300 Personen – jedoch nur bei öffentlichen Veranstaltungen. Private Feiern z.B. Hochzeiten sind in der Regel davon ausgenommen.
Wir können jedoch folgende Hinweise geben: Der Veranstalter ist für die sichere Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich. Allgemein ergibt sich dies unter anderem aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern explizite Auflagen für „gefahrgeneigte Veranstaltungen“. Für deren Absicherungen werden explizit Sanitätsdienste vorgeschrieben. Die zuständigen kommunalen Behörden (z. B. das Ordnungsamt) können für Veranstaltungen darüber hinaus Auflagen erteilen. Auch gibt es gesetzliche Auflagen für besondere Veranstaltungen, die beispielsweise auf öffentlichen Straßen abgehalten werden (z. B. Rennveranstaltungen, Umzüge bei Volksfesten usw.).
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Sanitätsdienst?
Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Sanitätsdienst
Gibt es ein Gesetz, welches den Sanitätsdienst auf Veranstaltungen regelt?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine wirkliche gesetzliche Grundlage wie z.B. ein „Sanitätsdienst-Gesetz“ gibt es nicht. Der Sanitätsdienst auf Veranstaltungen ist eine privatwirtschaftliche Vorsorge für mögliche Unfälle oder Erkrankungen. Doch ganz ungeregelt ist der Sanitätsdienst dennoch nicht. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen gibt es einen Hinweis in der Sonderbauverordnung (SBauVO) (Anmerkung: die NRW SBauVo ist in weiten Teilen entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), welche in vielen anderen Bundesländern recht analog umgesetzt wird). So heißt es in §41 (3) SBauVO NRW: „Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besucherinnen und Besuchern sind den für den Rettungsdienst und Sanitätswachdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.“
Folglich gibt es keine wirkliche gesetzliche Grundlage für den Sanitätsdienst in dem z.B. der Umfang eines Sanitätsdienstes an bestimmte Bedingungen wie z.B. die Besucherzahl geknüpft wird. Jedoch gibt §41 (3) SBauVO NRW den entsprechenden Hinweis, dass Veranstaltungen der Ordnungsbehörde anzuzeigen sind. Somit wird die Auflage eines Sanitätsdienstes häufig in der entsprechenden Genehmigung der Veranstaltung mitgeteilt. Bei festen Versammlungsstätten kann dies gegebenenfalls auch in der Genehmigung der Versammlungsstätte verankert sein.
Wir orientieren uns an folgende Regelwerke:
GEFAHRENVORSORGE UND GEFAHRENABWEHR BEI ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN UNTER FREIEM HIMMEL IN RHEINLAND-PFALZ
Auslegungshinweise zu § 26 POG für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen unterhalb der Schwelle zur Großveranstaltung
Einsatzplanung für den Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen Richtlinie des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zur Umsetzung des Art. 20 BayRDG
Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung NRW
Leitfaden Sicherheit bei Großveranstaltungen Hessischen Ministerium des Innern und für Sport „Einsatzplanung für den Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen / Grundsätze der Risikoanalyse bzw. Gefahrenprognose“
Welche Kosten fallen für den Sanitätsdienst an?
Dies ist stark abhängig von Art, Größe und Dauer der Veranstaltung.
Wir beraten Sie gerne bei Ihren konkreten Fragen.
Benötige ich ein Sanitätsdienstkonzept?
Wann Sie ein Einsatzkonzept des Sanitätsdienstes benötigen!
Komplexe Sanitätsdienste, insbesondere bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern benötigen nicht nur ein tragfähiges Sicherheitskonzept, sondern auch ein Konzept für die Ausgestaltung des Sanitätsdienstes. Dieses Konzept beschreibt, analog zum Sicherheitskonzept, die Art und Umsetzung des Sanitätsdienstes, und zwar in „normalen“ Phasen der Veranstaltung, als auch bei „Störfällen“.
Was steht alles in einem Sanitätsdienstkonzept?
Das Sanitätsdienstkonzept beinhaltet in der Regel alle Angaben über Art und Umfang des Sanitätsdienstes sowie deren Vorgehen bei der Veranstaltung. Ebenso sollte ein Sanitätsdienstkonzept Störfälle bzw. Ereignisse im Vorfeld beschreiben, damit es im Ernstfall koordiniert abläuft. Ebenso beschreibt das Sanitätsdienstkonzept in der Regel die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Rettungsdienst. Hier werden detaillierte Übergabepunkte und Verfahren der Zusammenarbeit im Vorfeld abgestimmt. Denn bei einer Veranstaltung sind häufig gewohnte Zufahrten und Wege nicht mehr erreichbar und müssen umfahren werden. In diesem Fall kommt auch die Stärke des Sanitätsdienstes zum Tragen, denn dieser ist besonders ortskundig in Bezug auf temporäre Bauten.
Ein Sanitätsdienstkonzept ist somit nicht nur „nice-to-have“ sondern ein elementarer Bestandteil bei großen Veranstaltungen. Auch aus diesem Grund, sollten die Konzepte nur von erfahrenen und dafür qualifizierten Personen erstellt werden.
Wie kann ich beim Sanitätsdienst mitmachen?
Du möchtest dich ehrenamtlich in unserem Medical Team (Sanitätsdienst) engagieren und uns bei verschiedenen Veranstaltungen unterstützen?
Wir freuen uns über deine Bereitschaft. Wir bieten dir die entsprechenden Schulungen und ein Ehrenamt, das zu dir passt.
Sprich uns an!





