Modul 1
 

Anwenderlehrgang (Erstunterweisung) 

Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV R 112-198

Dieser Anwenderlehrgang im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bildet die allgemeine Grundlage zum Arbeiten bei Absturzgefahr. 

 

Zielgruppe:

Für Personen, welche gelegentlich oder regelmäßig in absturzgefährdeten Bereichen oder einem Arbeitsplatz in der Höhe arbeiten. 

 

Gemäß DGUV Regel 112-198 / ASR A2.1 beginnt der absturzgefährdende Bereich ab einer Höhe von zwei Metern. 

Eine solche Anwenderlehrgang ist vor der ersten Benutzung Ihrer Schutzausrüstung Pflicht. 

Im weiteren Verlauf der Arbeiten in den absturzgefährdeten Bereichen hat eine Unterweisung mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. 

 

Theoretischer Inhalt:

  • Verordnungen, Vorschriften und gesetzliche Grundlagen zum Thema PSAgA
  • Sturzphysik (auftretende Kräfte, Sturzfaktor, Pendelsturz)
  • Gefahren durch Falschanwendung sowie eine Gefahrenanalyse
  • Umfang und Leistungsspektrum der Ausrüstung
  • Herstellerneutrale Materialfachkunde
  • Lagerung, Reinigung und Pflege der Schutzausrüstung
  • Erste Hilfe zum Thema Hängetrauma, Innere Verletzungen

 

Praktischer Inhalt:

  • Checkup der Ausrüstung vor dem Gebrauch
  • Anlegen und richtige Verwendung von Auffanggurten und Rückhaltesystemen
  • Korrekte Einstellung und Anpassung der Ausrüstung
  • Steigschutzsysteme und Sicherungstätigkeiten

 

 

Dauer:  

 

8 Stunden

 

 

Voraussetzungen:

 

Erste Hilfe nach DGUV (nicht älter als 24 Monate) empfohlen

Arbeitsmedizinische Untersuchung G41 (empfohlen)

 

Abschluss: 

 

Zertifikat / Eintrag in den Sicherheitspass

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